Kommunales Inventar der schützenswerten Bauten und Anlagen in Regensberg
Alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich sind gemäss Planungs- und Baugesetz PBG verpflichtet ein Inventar über kommunale schützenswerte Bauten und Anlagen zu führen. Der Sinn und Zweck dieses Inventars ist es die Sicherung von Ortsbildern und Gebäuden, die als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche erhaltenswürdig sind.
Der Gemeinderat Regensberg hat in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Firma IBID AG ein kommunales Inventar erarbeitet.
Das Inventar umfasst 39 kommunale und 10 überkommunale Inventarobjekte.
Mit der Aufnahme ins Inventar ist ein Gebäude nicht unter Schutz gestellt. Das Inventar ist lediglich eine Auflistung und Dokumentation potenziell schützenswerter Objekte oder Teile davon. Grundsätzlich verpflichtet das Inventar nur die Behörden, nicht aber die betroffenen Grundeigentümer. Die Aufnahme in das kommunale Inventar kann deshalb auch nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.
Das Inventar steht für jedermann bei der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten zur Einsicht offen.
Gemeinderat Regensberg
30.11.2015