Dauernde Verkehrsanordnung
Betrifft: 8158 Regensberg, 8107 Buchs, 8113 Boppelsen
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag Gemeinde Regensberg, Buchs und Boppelsen hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Boppelser-/Regensbergstrasse
Infolge Unfallhäufigkeit und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird auf der Strecke zwischen Regensberg und Boppelsen die Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h reduziert.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontakt-stelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 12.02.2023
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle(n):
Kantonales Amtsblatt: Kantonspolizei Zürich
Publikation Gemeinde: Gemeinde Regensberg, Gemeinde Buchs, Gemeinde Boppelsen