Festlegung des Gewässerraums an kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Regensberg – öffentliche Auflage nach §15g HWSchV
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Kanton Zürich legt zunächst den Gewässerraum im Siedlungsgebiet fest. Während der Kanton für die Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung zuständig ist, sind es die Gemeinden für Gewässer von lokaler Bedeutung.
Die Gemeinde Regensberg hat das Projekt für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet erarbeitet. Die Unterlagen liegen ab dem 27. Januar 2023 während 60 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Dielsdorf während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen sind auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) während der Auflagefrist einsehbar. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» dargestellt.
Einwendungen gegen die Festlegung der Gewässerräume können bis am 28. März 2023 (Poststempel) mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Regensberg, Unterburg 32, 8158 Regensberg eingereicht werden. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der kantonalen Festlegung entschieden.
Gemeinderat Regensberg