Der Friedensrichter ist in der 1. Instanz für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig: Forderungen, Eigentumsrechte, Vaterschaftsklagen, Klagen auf Ungültigkeitserklärung oder Herabsetzung von Erbschaften, Streitigkeiten über Grundeigentum oder Rechte an Liegenschaften sowie Herausgabe und Teilung von Erbschaften.