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Behörden & Kommissionen

Die Erneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt. Gemäss Gemeindeordnung [pdf, 1.4 MB] der Politischen Gemeinde Regensberg werden an der Urne gewählt:

  • die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder des Gemeinderates
  • die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
  • die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter

Bezüglich der zu wählenden Schulpflege wird auf die Schulgemeindeordnung verwiesen.