Behörden & Kommissionen
Die Erneuerungswahlen finden alle vier Jahre statt. Gemäss Gemeindeordnung [pdf, 1.4 MB] der Politischen Gemeinde Regensberg werden an der Urne gewählt:
- die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder des Gemeinderates
- die Präsidentin bzw. der Präsident und die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter
Bezüglich der zu wählenden Schulpflege wird auf die Schulgemeindeordnung verwiesen.