Interessenbindungen der Behörden und Kommissionen
Gemäss § 42 Absatz 2 Gemeindegesetz (GG) und Art. 20 Gemeindeordnung legen die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindung offen und geben Auskunft über:
• ihre beruflichen Tätigkeiten,
• ihre Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes,
• ihre Organstellungen in und wesentlichen Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts.
Die in der Politischen Gemeinde Regensberg betroffenen Behördenmitglieder von Gemeinderat und Rechnungsprüfungskommission kommen ihrer Pflicht hiermit durch Selbstdeklaration nach. Die entsprechenden Angaben für die Amtsperiode 2026 - 2030 können Sie nachstehendem Dokument entnehmen:
Interessenbindungen des Gemeinderates (Stand 29.06.2026) [pdf, 2.2 MB]
(Die Angaben für die Rechnungsprüfungskommission (RPK) werden veröffentlicht, sobald sie verifiziert sind)