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Abmeldung

Gemäss § 10 MERG, in Verbindung mit § 3 MERG (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister) sind Sie verpflichtet, innert 14 Tagen Ihrer Meldepflicht persönlich nachzukommen.

SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE

Wegzung in Schweizer Gemeinde

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder mittels E-Umzug Online Abmeldung erfolgen. Wir senden in jedem Fall den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes. Am neuen Wohnort haben Sie sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.

AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE

Abmeldung innerhalb Kanton Zürich

Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N / S) haben ebenfalls die Möglichkeit, sich persönlich am Schalter oder mittels E-Umzug abzumelden.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH. Sollten Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen, kontaktieren Sie frühzeitig die Einwohnerdienste Regensberg.