Abmeldung
Gemäss § 10 MERG, in Verbindung mit § 3 MERG (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister) sind Sie verpflichtet, innert 14 Tagen Ihrer Meldepflicht persönlich nachzukommen.
SCHWEIZER STAATSANGEHÖRIGE
Wegzung in Schweizer Gemeinde
Die Abmeldung kann persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder mittels E-Umzug Online Abmeldung erfolgen. Wir senden in jedem Fall den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle Ihres neuen Wohnortes. Am neuen Wohnort haben Sie sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden.
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH.
AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Abmeldung innerhalb Kanton Zürich
Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N / S) haben ebenfalls die Möglichkeit, sich persönlich am Schalter oder mittels E-Umzug abzumelden.
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie die Meldung nur am Schalter tätigen und nicht mit eUmzugCH. Sollten Sie eine Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wünschen, kontaktieren Sie frühzeitig die Einwohnerdienste Regensberg.