Adressauskunft
Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 und 19 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).
Einfache Auskunft
Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin gemäss § 18 ABs. 1 MERG bekannt gegeben:
- Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
- Privatpersonen, Post und alles, was zu keinem Amt gehört oder ist, muss immer einen Interessensnachweis erbringen.
- Die einfache Adressauskunft kosten CHF 15.00
Auskunft mit berechtigtem Interesse
Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 2 MERG glaubhaft gemacht wird und der schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben:
- Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort
Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per Telefon beantwortet.