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Adressauskunft

Die Adressauskünfte richten sich nach § 18 und 19 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und § 22 und 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).

Einfache Auskunft

Privaten Personen werden im Einzelfall auf Gesuch hin gemäss § 18 ABs. 1 MERG bekannt gegeben:

  • Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug
  • Privatpersonen, Post und alles, was zu keinem Amt gehört oder ist, muss immer einen Interessensnachweis erbringen.
  • Die einfache Adressauskunft kosten CHF 15.00

Auskunft mit berechtigtem Interesse

 Wenn ein berechtigtes Interesse gemäss § 18 Abs. 2 MERG glaubhaft gemacht wird und der schriftlichen Anfrage ein Interessensnachweis beiliegt, werden zusätzlich bekanntgegeben: 

  • Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort

Pro Auskunft und angefragte Person werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt. 

Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per Telefon beantwortet. 

 

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