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Identitätskarte & Pass

IDENTITÄTSKARTENANTRAG

​Für den Antrag einer Identitätskarte muss jede Person persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung.

Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihre alte Identitätskarte
  • oder wenn bisher keine Identitätskarte ausgestellt worden ist ein anderer amtlicher Ausweis (Pass, Führerausweis, Schriftenempfangsschein)
  • aktuelles Passfoto
  • Verlustanzeige der verlorenen bzw. gestohlenen Identitätskarte (Anzeige muss bei einer Kantons- oder Stadtpolizei erstattet werden)
  • Gebühr CHF 70.00 / Erwachsene Person, CHF 35.00 / Kind

Die Ausfertigung und Zustellung der Identitätskarte dauert ca. 7 - 10 Arbeitstage.

PASS UND KOMBI (PASS + IDENTITÄTSKARTE ZUSAMMEN)

Der Pass oder das Kombi (Pass + IDK)  sind zwingend beim kantonalen Passbüro über das Internet oder telefonisch (Tel. 043 259 73 73) zu beantragen. Die Gemeinden nehmen keine solchen Anträge entgegen. Jeder Antragsteller muss persönlich beim kantonalen Passbüro vorsprechen. Minderjährige oder nicht mündige Personen erscheinen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.

Die Ausfertigung und Zustellung dauert ca. 10 Arbeitstage.

GÜLTIGKEIT UND GEBÜHREN (INKLUSIVE PORTO)

      Gültigkeit  CHF
Identitätskarte Kinder 0 - 18 Jahre         5 Jahre 35.00
Identitätskarte Erwachsene       10 Jahre 70.00
Kombi Kinder 0 - 18 Jahre         5 Jahre 78.00
Kombi Erwachsene       10 Jahre 158.00


FOTOQUALITÄT

Die Fotos müssen den neusten Qualitätsanforderungen des Bundesamtes für Polizei [pdf, 1.5 MB] entsprechen. Die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle sind befugt, Fotos die den Qualitätsanforderungen nicht entsprechen zurückzuweisen.

MERKBLATT

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt:

Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass

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