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Waffenerwerbschein

ERWERB

Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentlichen Bestandteile können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.

BEWILLIGUNGSPFLICHTIGE WAFFEN

Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei Fedpol

GESUCH

Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden:

  • Gesuchsformular um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
  • Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID beidseitig, Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis)
  • Personen mit Wohnsitz im Ausland und Personen ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) benötigen für den Erwerb aller Waffen einen Waffenerwerbsschein und zusätzlich eine amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind (Art. 9a WG)

GÜLTIGKEIT

  • Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.
  • Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden

GEBÜHREN

  • CHF 50.00: Feuerwaffen, andere Waffen
  • CHF 20.00: wesentliche Waffenbestandteile, Selbstverteidigungssprays
  • CHF 20.00: Verlängerung des Waffenerwerbsscheins

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