Einbürgerung - Schweizer Bürger/innen
Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, welche sich in der Gemeinde Regensberg einbürgern möchten, richten bitte ein schriftliches Einbürgerungsgesuch [pdf, 1.3 MB] an die Gemeindekanzlei. Ein Ehepaar kann gemeinsam ein Gesuch stellen.
KRITERIEN FÜR DIE EINBÜRGERUNG VON SCHWEIZERN
- Mindestens 2 Jahre wohnhaft in Regensberg;
- Gesuchsteller vermag für sich und seine Familie aufzukommen;
- Gesuchsteller beachtet die Rechtsordnung.
VORGEHEN
- Das Gesuch mit allen Beilagen ist der Gemeindekanzlei zuzustellen.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Einbürgerung.
- Der Gesuchsteller wird anschliessend über den Entscheid schriftlich informiert.
- Nach erfolgter Einbürgerung wird die Einbürgerung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht.
Dem Gesuch legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Ledige, getrennte oder geschiedene Personen
- Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
- von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren minderjährigen Kindern eingebürgert werden wollen: zusätzlich das Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung;
- Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung oder direkt am Schalter der Poststelle);
- Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord);
- Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
- Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.
Verheiratete Personen
- Familien- bzw. Partnerschaftsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
- Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung oder direkt am Schalter der Poststelle);
- Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord);
- Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
- Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.