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Simon Schmid/Smith Art ®

Einbürgerung - Schweizer Bürger/innen

Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, welche sich in der Gemeinde Regensberg einbürgern möchten, richten bitte ein schriftliches Einbürgerungsgesuch [pdf, 1.3 MB] an die Gemeindekanzlei. Ein Ehepaar kann gemeinsam ein Gesuch stellen.

KRITERIEN FÜR DIE EINBÜRGERUNG VON SCHWEIZERN

  • Mindestens 2 Jahre wohnhaft in Regensberg;
  • Gesuchsteller vermag für sich und seine Familie aufzukommen;
  • Gesuchsteller beachtet die Rechtsordnung.

VORGEHEN

  • Das Gesuch mit allen Beilagen ist der Gemeindekanzlei zuzustellen.
  • Der Gemeinderat entscheidet über die Einbürgerung.
  • Der Gesuchsteller wird anschliessend über den Entscheid schriftlich informiert.
  • Nach erfolgter Einbürgerung wird die Einbürgerung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht.

Dem Gesuch legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

Ledige, getrennte oder geschiedene Personen

  • Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
  • von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren minderjährigen Kindern eingebürgert werden wollen: zusätzlich das Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung;
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung oder direkt am Schalter der Poststelle);
  • Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord);
  • Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
  • Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.

Verheiratete Personen

  • Familien- bzw. Partnerschaftsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung  oder direkt am Schalter der Poststelle);
  • Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Dielsdorf-Nord);
  • Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
  • Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.
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