Prämienverbilligung
Seit dem 1. Januar 2021 kümmert sich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) um die Abklärung des Anspruches auf individuelle Prämienverbilligung.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die SVA Zürich.
Seit dem 1. Januar 2021 kümmert sich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) um die Abklärung des Anspruches auf individuelle Prämienverbilligung.
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