Fristerstreckungsgesuch
EINREICHEFRIST BIS 31. MÄRZ
Die Steuererklärung ist jeweils bis am 31. März einzureichen. Andernfalls ist bis am 31. März ein begründetet Fristverlängerungsgesuch an das Steueramt steueramt@regensberg.ch zu stellen.
Link: Fristerstreckungsgesuch zur Einreichung der Steuererklärung